Nachprüfung zur Rezertifizierung


Die regelmäßige Überprüfung unserer Mensch-Hund-Teams ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die kontinuierlichen Lernerfahrungen unserer Hunde - sei es positiv oder negativ - keine möglichen traumatischen Erfahrungen oder Verletzungen verursachen, die ihre Fähigkeit zur weiteren therapeutischen Arbeit einschränken könnten. Unser oberstes Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität unserer Therapiebegleit-, Pädagogikbegleit-, Besuchs- und Schulhunde-Teams zu gewährleisten.

Daher laden wir unsere Mensch-Hund-Teams zu einer regelmäßigen Nachprüfung ein, die alle 12 Monate (+/- 3 Monate) nach dem Datum ihrer ersten Beurteilung durch NeTTeHunde MG stattfindet. Diese Nachprüfung wird in einer Kleingruppe von 4 bis 5 Mensch-Hund-Teams durchgeführt.



Die Nachprüfung selbst basiert auf einem praktischen Prüfungsformat. Die Prüfinhalte umfassen Aspekte der Signalkontrolle des Hundes, sowie bewährte Schwerpunkte aus dem Eignungstest und der praktischen Abschlussprüfung der Basisausbildung. Jeder Prüfling erhält sowohl eine Frage zum Hundetraining als auch eine Frage zum Tierschutz, um sicherzustellen, dass unsere Teams nicht nur in ihren Fähigkeiten geschult sind, sondern auch ein tiefes Verständnis für den Tierschutz zeigen.



Als Teil der Nachprüfung präsentiert der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine Bild- oder Videosequenz, die von ihm beurteilt werden soll. Dies hilft uns sicherzustellen, dass unsere Absolventen der Basisausbildung in der Lage sind, Situationen angemessen zu bewerten und adäquat zu reagieren.

Unsere Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung dient dem Wohl unserer Hunde und der Qualität unserer therapeutischen/ pädagogischen Arbeit. Indem wir sicherstellen, dass unsere Mensch-Hund-Teams kontinuierlich ihre Fähigkeiten verbessern und auf dem neuesten Stand bleiben, können wir optimale Ergebnisse für unsere Zielgruppe erzielen und gleichzeitig das Wohlbefinden unserer tierischen Partner gewährleisten.



Zur Nachprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Gesundheitszeugnis des Hundes,
  2. Impfpass des Hundes,
  3. Versicherungsnachweis des Hundes, sowie aktueller Zahlungsnachweis,
  4. Alle zwei Jahre ist zu prüfen, ob das menschliche Team-Mitglied seiner Weiterbildungsverpflichtung im Umfang von 16 Stunden nachgekommen ist.


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