Gesundheitsbescheinigung für Therapiehunde, Pädagogikbegleithunde, Besuchs- bzw. Schulhunde

(Zur Vorlage am 1. Tag der Ausbildung. Bei fortlaufendem Einsatz des Hundes 1-2 x im Jahr)

 

Der Therapiehund, Pädagogikbegleithund, Besuchs- bzw. Schulhund ist ein bis zwei Mal jährlich tierärztlich dahingehend zu untersuchen, ob seine gesundheitliche Eignung fortbesteht bzw. zu Beginn der Ausbildung eine Eignung vorliegt. Der Tierarzt bestimmt Art, Inhalt und Ausmaß dieser Untersuchung nach tierärztlichem Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere

1.                  des Alters,

2.                  der Lebensumstände,

3.                  der Therapiehunde, Pädagogikbegleithunde, Besuchs- bzw. Schulhundeart,

4.                  der Rasseprädispositionen und des Geschlechts

                     sowie

5.                  eventuell vorhandener Vorerkrankungen.

Ergeben sich bei der Untersuchung Befunde, die die gesundheitliche Eignung in Frage stellen, sind die erforderlichen weiteren Untersuchungen durchzuführen. Ergibt eine Untersuchung, dass der Therapiehund, Pädagogikbegleithund, Besuchs- bzw. Schulhund den Einsatz als Co-Therapeut nur unter Schmerzen, Leiden oder Schäden fortsetzen kann, entfällt seine gesundheitliche Eignung.

 

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Die Gesundheitsbescheinigung für angehende Therapiehunde, Besuchshunde und Schulhunde finden Sie hier:
Gesundheitliche Eignung (Vorlage).pdf
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Tabelle zur Dokumentation:
(Vorlage)
Behandlungsplan Ekto- und Endoparasiten.
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