Nachprüfung zur Rezertifizierung


Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung besteht, da fortlaufende Lernerfahrungen des Hundes, sowohl positiv als auch negativ, mögliche Traumata, oder Verletzungen, einen weiteren Einsatz des Tieres in der therapeutischen Arbeit einschränken bzw. ausschließen würden. Aus diesem Grund werden die Therapiebegleit-, Pädagogikbegleit-, Besuchs- und Schulhunde - Teams rollierend alle 12 Monate (+/- 3 Monate) nach dem Datum der ersten Beurteilung durch NeTTeHunde MG  nachgeprüft.

 

Bei der Nachprüfung handelt es sich um ein praktisches Prüfungsformat. Die Inhalte ergeben sich aus Leistungsnachweisen aus dem Bereich des Grundgehorsams des Hundes, sowie bereits bekannter Prüfungsschwerpunkte aus dem Bereich des Eignungstests, der praktischen Abschlussprüfung des Grundkurses, sowie des Aufbaukurses. Dem Prüfling werden zudem zwei theoretische Fragen zum Hundetraining und Tierschutz gestellt.

Zur Nachprüfung sind folgende Unterlagen beim Prüfer einzureichen:

  1. Gesundheitszeugnis des Hundes,
  2. Impfpass des Hundes,
  3. Versicherungsnachweis des Hundes, sowie aktueller Zahlungsnachweis,
  4. Alle zwei Jahre ist zu prüfen, ob das menschliche Team-Mitglied seiner Weiterbildungsverpflichtung im Umfang von 16 Stunden nachgekommen ist.

Der Hund soll innerhalb der Testsituationen freundlich bis neutral auf die Reizkonfrontation reagieren. Ein friedlicher Rückzug einhergehend mit Kontrollierbarkeit durch den Hundeführer ist gestattet.